Teil A: Allgemeiner Teil
§ 1 Allgemeines
(1) Der Auftrag wird in der Werkstatt der Lebenshilfe im Fichtelgebirge e.V. von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit Behinderung ausgeführt. Durch den Auftrag leisten Sie einen Beitrag zur sozialen und beruflichen Rehabilitation von Menschen mit einer Behinderung.
(2) Die Werkstatt ist eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung im Sinne des § 225 SGB IX. Gemäß § 223 SGB IX können 50 % der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX angerechnet werden.
§ 2 Geltungsbereich, Datenschutz
(1) Für Bestellungen der Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, deren Geltung wird
ausdrücklich schriftlich bestätigt. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht auf andere übertragen werden.
(2) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, gelten neben diesem Teil A ergänzend und im Konfliktfall vorrangig die besonderen Regelungen des Teil B. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Gesetzliche Verbraucherschutzrechte werden von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt, insbesondere nicht das Widerrufsrecht des Kunden (siehe „Teil B § 1 Widerrufsbelehrung“).
(3) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, gelten ausschließlich diese in Teil A benannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
(4) Soweit geschäftsnotwendig, werden die Daten des Kunden im Rahmen der Datenschutzgesetze (insbesondere Art. 6 DSGVO) und unserer hausinternen Datenschutzbestimmungen per EDV gespeichert und verwertet.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zur Wirksamkeit der Textform.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Bestellung des Kunden angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch Zustellung einer Annahmebestätigung oder durch den Beginn mit der Ausführung der Dienstleistung durch uns.
(2) Bei Bestellungen auf elektronischem Wege gibt der Kunde durch Information an den Produktionsleiter eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Der Kunde ist an die Bestellung für die Dauer von 2 Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden. Ein gegebenenfalls für den Kunden bestehendes Recht, die Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Leistungsfrist der Werkstatt für Menschen mit Behinderung beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Materialien, Unterlagen und Genehmigungen.
Unterbliebene Mitwirkungshandlungen sowie Änderungswünsche des Kunden führen zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfristen bzw. Verschiebung der Termine.
§ 4 Mitwirkung, Annahme und Abnahme
(1) Je nach Art des Auftrages wirkt der Kunde bei der Bearbeitung des Auftrages mit. Eine solche Mitwirkung erfolgt insbesondere durch die Bereitstellung etwaiger Materialien, Unterlagen oder Genehmigungen. Der Kunde gewährleistet, dass das uns von ihm zur Auftragsbearbeitung überlassene Material für die Auftragserfüllung geeignet ist, insbesondere gelieferte Bausätze und Halbfabrikate von ausreichender Art und Güte sind, um aus ihnen das vertraglich vorgesehene Produkt mangelfrei herstellen zu können.
(2) Der Kunde hat auf eventuelle Gefahren bei der Auftragsbearbeitung, etwa in Folge der stofflichen Zusammensetzung des von ihm gelieferten Materials, schriftlich hinzuweisen.
(3) Der Kunde hat die Pflicht, die Ware anzunehmen.
(4) Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen gilt nach angezeigter Fertigstellung nach Ablauf von fünf Kalendertagen als erfolgt. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder Teillieferungen. Ebenso für den Fall, dass der Auftraggeber die Lieferung oder Leistung bzw. einen Teil davon übernommen hat.
§ 5 Lieferung
(1) Es können Teillieferungen geleistet werden.
(2) Die Lieferzeit ist unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde. Sie beginnt mit der Bestätigung des Auftrages und Klärung sämtlicher technischer und finanzieller Details.
(3) Bei höherer Gewalt oder sonstigen betriebsuntypischen Umständen, welche die Lieferung unmöglich machen oder erschweren, kann für die Dauer der Behinderung die Lieferung eingeschränkt und eingestellt werden. Darüber hinaus kann vom Vertrag zurückgetreten werden. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich über die vorliegenden
Umstände informiert.
(4) Im Falle der Verzögerung der Lieferung stehen dem Vertragspartner Schadenersatzansprüche nur dann zu, wenn die Werkstatt für Menschen mit Behinderung eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung trifft. Das Gleiche gilt für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(5) Bei Dauerlieferungsverträgen gilt jede Teillieferung als ein besonderes Geschäft. Die verspätete Lieferung eines Abrufs oder einer Teilmenge berechtigt den Vertragspartner nicht, vom Ganzen zurückzutreten. Schadenersatz wird nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz geleistet, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Vertragspartner nicht von Interesse ist.
§ 6 Verpackung, Transport und Gefahrtragung
(1) Die Verpackung wird zu Selbstkostenpreisen berechnet und nicht zurückgenommen. Der Versand erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe an den Kunden bzw. (beim Versendungskauf) mit der Übergabe an den Transporteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
§ 7 Preise, Zahlung
(1) Die Preise gelten gemäß Angabe im Angebot, jedoch maximal für 6 Monate nach Abgabe des Angebots (Angebotsdatum). Etwaige Erhöhungen der Lohn- und Materialkosten, die nach Abschluss des Vertrages und vor Lieferung eintreten, berechtigen zu einer angemessenen Erhöhung der Preise.
(2) Preise werden im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Einstandskosten (z. B. für Komponenten und Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend angepasst.
(3) Soweit nicht anderweitig vereinbart, erfolgen Zahlungen per Rechnung und Überweisung auf unser Bankkonto.
Aufgrund der Gemeinnützigkeit unseres Unternehmens werden keine Skonti gewährt. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu erfolgen.
(4) Nach Vertragsabschluss über den Besteller eingehende ungünstige Auskünfte berechtigen uns zu jeder Zeit, vor der Lieferung eine Vorauszahlung oder Sicherstellung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 8 Verzug
Bei Zahlungsverzug des Käufers oder Auftraggebers können, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Rechte, weitere Lieferungen aus diesem Vertrag oder einem anderen Vertrag verweigert oder von einer vorherigen Barzahlung des Käufers abhängig gemacht werden. Bei Anlieferungsverzug von vom Käufer oder Auftraggeber beizustellender Ware sowie Annahmeverzug seitens des Käufers oder Auftraggebers trägt dieser die aus dem Verzug entstehenden Kosten und Risiken unbeschadet der Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche.
§ 9 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte
(1) Bei Lieferaufträgen bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser alleiniges Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt setzt sich bei gewerbsmäßiger Weiterveräußerung an den erlangten Gegenwert fort (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
(2) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Pfändungen sind uns unverzüglich anzuzeigen.
§ 10 Mängelansprüche und Schadensersatzhaftung
(1) Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 434 ff. und §§ 633 ff. BGB.
(2) Beanstandungen an der gelieferten Ware bzw. an den ausgeführten Lohnarbeiten und Dienstleistungen, soweit sie offensichtlich sind, müssen unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Eingang der Sendung bzw. Durchführung und Abnahme der Dienstleistung, schriftlich angezeigt werden; verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber 4 Wochen nach Ausführung der Arbeiten bzw. Lieferung der Ware.
(3) Für Materialmängel wird nur insoweit gehaftet, dass wir bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt den Mangel hätten erkennen müssen. Für Schäden, welche durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung der Ware durch den Vertragspartner entstehen, wird keine Haftung übernommen.
(4) Für den Fall, dass der Käufer oder dessen Endkunde sich zu einem Rückruf von Produkten entschließt, in welchem Produkte des Käufers verbaut sind, ist der Verkäufer unverzüglich zu informieren. Sollte eine Rückrufaktion infolge eines Mangels des Produktes des Verkäufers notwendig sein, gelten die Regelungen dieses Paragrafen. Eine Rückrufaktion kann keine über diesen Paragrafen hinausgehende Haftung des Verkäufers begründen. Sollte ein Produkt (z. B. aufgrund von Qualitätsmängeln oder als Vorsichtsmaßnahmen) zurückgerufen werden, dessen Rückrufgrund nicht im Produkt des
Verkäufers liegt, ist jede Haftung ausgeschlossen.
(5) Bei Geltendmachung der gesetzlichen Gewährleistung kann zunächst nur Nachbesserung verlangt werden. Dem Käufer bleibt jedoch das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Im Falle der Unzumutbarkeit kann die Nachbesserung verweigert werden, unbeschadet der sonstigen Gewährleistungsrechte des Vertragspartners. Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen nicht zur Wandlung, es sei denn, dass durch die berechtigte Beanstandung und der Teillieferung die Erfüllung des Vertrages für den Vertragspartner nicht mehr von Interesse ist.
(6) Mängelbeseitigung kann der Vertragspartner nur insoweit verlangen, wie er die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Er ist jedoch befugt, einen den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung entsprechenden Teil des Entgeltes zurückzuhalten.
(7) Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Werkstatt für Menschen mit Behinderung nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Sie haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde Vertrauen darf.
(8) Soweit die vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
(9) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Dasselbe gilt, soweit die Werkstatt für Menschen mit Behinderung eine der Haftungsbeschränkung entgegenstehende Garantie für die Beschaffenheit der vertraglichen Leistung übernommen hat. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(10) Die Abtretung der in diesem Abschnitt geregelten Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.
§ 11 Lagerdienstleistungen
Werden auf Wunsch des Vertragspartners Rohmaterial und Waren auf Lager genommen, so geschieht dies auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Bei Meldung der Versandbereitschaft ist die Werkstatt für Menschen mit Behinderung berechtigt, diese Waren zu den vorgenannten Bedingungen in Rechnung zu stellen.
§ 12 Sonstiges
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die Bestimmungen des § 9 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der
Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.
(3) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Wunsiedel.
(4) Erfüllungsort ist je nach Auftragsvergabe an welche Werkstatt, Marktredwitz oder Arzberg.
Teil B: Besondere Regelungen für Verbraucher
§ 1 Widerrufsbelehrung
(1) Kunden, die Verbraucher sind, haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäftes grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das wir nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informieren. In Absatz (2) findet sich ein Muster-Widerrufsformular, dessen Verwendung jedoch nicht verpflichtend ist.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Die Erklärung ist zu richten an:
Lebenshilfe im Fichtelgebirge e.V.
Anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen
Thölauer Straße 5a
95615 Marktredwitz
Tel.: (0 92 31) 99 71 – 0; Fax: (0 92 31) 99 71 – 97
E-Mail: andreas.weiss@lebenshilfe-fichtelgebirge.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der
Rücksendung der Waren, welche Sie bereits erworben haben.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
(2) Über das Muster-Widerrufsformular informieren wir nach der gesetzlichen Regelung wie folgt.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.
Lebenshilfe im Fichtelgebirge e.V.
Anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen
Thölauer Straße 5a
95615 Marktredwitz
Tel.: (0 92 31) 99 71 – 0; Fax: (0 92 31) 99 71 – 97
E-Mail: andreas.weiss@lebenshilfe-fichtelgebirge.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Alternative Streitbeilegung in Verbraucherstreitfällen
Die Lebenshilfe im Fichtelgebirge e.V. erklärt sich im Vorhinein nicht bereit zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten
Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
Hinweis zur Online-Streitbeilegung (OS)
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) für Internet-Shops bereitgestellt. Der
Link dazu lautet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/