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Unterstützung und Förderung
Die Bewohner sollen so selbständig und normal als möglich leben. Sie erhalten individuelle Förderung und Unterstützung bei:
- Alltägliche Lebensführung
- Individuelle Basisversorgung
- Gestaltung sozialer Beziehungen
- Kommunikation und Orientierung
- Gesundheitsförderung und -erhaltung
Grundpflege ist Bestandteil der Betreuung, Behandlungspflege ist ausgeschlossen. Die Nachtversorgung erfolgt durch Nachtbereitschaft.
Hilfebedarf und Förderplanung
Der Kostenträger stellt für jeden Bewohner den individuellen Hilfebedarf nach dem HMB-Verfahren (Hilfebedarf für Menschen mit Behinderung) fest. Daraus ergeben sich Art und Umfang der Unterstützung. Im Wohnheim wird für jeden Bewohner zusammen mit seinen Angehörigen/Betreuer ein Förderplan erarbeitet und fortgeschrieben. Der Förderplan legt fest, wo der Bewohner Entwicklungspotential hat und eine Weiterentwicklung wünscht.
Öffnungszeiten
Die Wohnheime sind 365/366 Tage gemeinschaftlich geöffnet. Die Betreuungszeiten richten sich nach Arbeits- und Schließzeiten der Werkstatt und Förderstätte.